BAVers

Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter e.V.

Save the Date - Tagung 2024

Nächste allg. virtuelle BAVers Besprechung - hier klicken


Aktualisierte Tabelle zum möglichen Grundrentenzuschlag (Stand 1. Hj. 2024)



Tagung erfolgreich verlaufen!

Wir bedanken uns bei 109 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung!


+++ Unterlagen zur Jahrestagung 2023 in Coburg  +++





Unterlagen der AbayV 2023 in Olching vollständig abrufbar!








29. BAVers Tagung vom 07.- 09.11.2022 in Stuttgart:
hier klicken

Tagung beendet - voller Erfolg!
Einige Dateien eingestellt - siehe hier


NEU (22.05.2022):
Überarbeitung der Hinweise im Rentenbescheid
(Siebte Information über Veränderungen der Rentenbewilligungsbescheide)


27. Tagung der AbayV am 27.04.2022 (virtuell)

Wir bedanken uns bei über 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Tagung für den erfolgreichen Verlauf!


Unterlagen jetzt eingestellt (hier klicken)

 

 


Willkommen bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter

Die 1991 in Frankfurt am Main gegründete Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter (BAVers) ist ein Zusammenschluss der Versicherungsämter der Bundesrepublik auf freiwilliger Basis.

Zurzeit arbeitet mehr als die Hälfte der über 400 Versicherungsämter aktiv in der BAVers mit. 
(Hinweis: Bundesweit nehmen über 400 Versicherungsämter und mehr als 12.000 Gemeinden Aufgaben nach dem SGB wahr.)

Aufgaben der Versicherungsämter

Die Versicherungsämter haben die Aufgabe, in eigener Zuständigkeit Auskunft in  a l l e n  Angelegenheiten der Sozialversicherung zu erteilen.

Sie sind verpflichtet, Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegen zu nehmen und diese mitsamt erforderlicher Unterlagen unverzüglich an den Versicherungsträger weiter zu leiten. Sie handeln dabei nicht im Auftrag der Versicherungsträger und sind nicht an deren Weisungen gebunden.

Wenn der Versicherungsträger es verlangt, haben die Mitarbeiter der Versicherungsämter Sachverhalte aufzuklären und gegebenenfalls Beweismittel zur Belegung der Sachverhalte beizufügen. Diese Aufgaben sind im § 93 SGB IV (hier klicken) gesetzlich normiert und wurden grundsätzlich von den meisten Landesregierungen auch auf die Gemeindebehörden übertragen. Dies ist überwiegend durch eine Rechtsverordnung geregelt. Versicherungsämter sind auf der Ebene der unteren Verwaltungsbehörden (in Landkreisen und/oder kreisfreien Städten) ansässig.

Die Versicherungsämter werden als Mittler zwischen Versicherungsträgern und Versicherten bezeichnet.

Versicherungsamt

Aufgaben der Versicherungsämter nach §93 SGB IV

Vortrag von Prof. Dr. Franz Ruland, München, den der Verfasser am 8. November 2017 im Rahmen der 25. Jahrestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter (BAVers) in München gehalten hat

Die Rentenpolitik vor schwierigen Entscheidungen




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Aktuelle Infos:

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Sozialpolitische Chronik - Gesetzesänderungen in der SozV aus der Vergangenheit