BAVers

Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter e.V.

Die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden AbayV stellt sich vor:


Um Erfahrungen bayernweit auszutauschen und anstehende Probleme zu besprechen, sowie Kontakt zu der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter (BAVers) und zu den einzelnen Rentenversicherungsträgern zu knüpfen und zu pflegen, wurde am 30.11.1993 die bayerische Arbeitsgemeinschaft gegründet.

Der Austausch erfolgt in Form einer jährlichen Tagung mit Referenten und Vertretern der Deutschen
Rentenversicherung in wechselnden Regierungsbezirken. Kosten werden keine erhoben.

Die Vielzahl der Anmeldungen zeigt, dass durch die immer schneller und häufiger kommenden Änderungen ein großer Informationsbedarf besteht.

In jedem Regierungsbezirk gibt es eine Vertreterin oder einen Vertreter in der Vorstandschaft, zu deren Aufgaben es gehört, die Einladungen zur Jahrestagung an die Kolleginnen und Kollegen der städtischen/ staatlichen Versicherungsämter (von dort aus werden die Gemeinden eingeladen) im Einzugsgebiet weiterzugeben.


Vorsitzender war von 1993 bis 2002 Herr Hoffmann aus Augsburg,
von 2002 bis 2003 Herr Modschiedler aus Fürth und
von 2003 bis 2020 Herr Rößle aus Coburg.

Seit 01.07.2020 hat den Vorsitz
Herr Michael Rupprecht, Stadt Nürnberg Tel. 0911 2313459
michael.rupprecht@stadt.nuernberg.de

Vertreter in den Regierungsbezirken

Oberfranken:
Silke Schenk, Stadt Coburg; Tel. 09561 891353 silke.schenk@Coburg.de

Unterfranken:
Patricia-Desireé Mück, Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach, Tel. 09522 725 17 p.mueck@ebelsbach.de

Mittelfranken:
Herr Michael Rupp, Stadt Fürth; Tel. 0911 9741613
michael.rupp@fuerth.de

Oberpfalz:
Frau Madeleine Liebscher, Stadt Regensburg; Tel. 0941 5071351
liebscher.madeleine@regensburg.de

Niederbayern:
Herr Michael Graf-Kopetzky, Stadt Landshut; Tel. 0871 881644
michael.graf-kopetzky@landshut.de

Schwaben:
Frau Melek Dinç, Stadt Memmingen; Tel. 08331 850441
melek.dinc@memmingen.de

Oberbayern:
Frau Karin Brandner, Stadt Rosenheim; Tel. 08031 365-1505
karin.brandner@rosenheim.de

Beratend steht uns auch das Versicherungsamt der Landeshauptstadt München,
Herr Christian Ganster; Tel. 089 23344164 Fax: 089 23398944164
bavers@muenchen.de

sowie
Herr Klaus-Peter Schwind, Stadt Lohr a. Main; Tel. 09352 848119
kpschwind@lohr.de

zur Seite.


Folgende Tagungen fanden bisher statt:
1994 in Straubing, 1995 in Rosenheim und in Nürnberg, 1996 in Coburg, 1997 in Regensburg, 1998 in Augsburg, 1999 in München, 2002 in Würzburg, 2003 in Regensburg, 2004 in Coburg, 2005 in Rosenheim, 2006 Straubing, 2007 Fürth, 2008 Memmingen, 2009 Bad Brückenau, 2010 Landshut, 2011 Weiden, 2012 in Forchheim, 2013 in Freising, 2014 in Bad Wörishofen, 2015 in Schillingsfürst/Mittelfranken, 2016 in Schwanfeld/Unterfranken,
2017 in Deggendorf/Niederbayern, 2018 in Sulzbach-Rosenberg/Oberpfalz, 2019 in Seßlach/Oberfranken, die geplante Tagung am 22.04.2020 in Olching/Oberbayern musste bedingt durch die Corona-Pandemie ausfallen.

Die 26. Tagung fand in digitaler Form am 28.04.2021 unter Mitwirkung von Vertretern der Stadt Memmingen/Schwaben statt, wo die Veranstaltung eigentlich ausgetragen werden sollte. Die 27. Tagung fand am 27.04.2022 ebenfalls online statt mit Unterstützung der Stadt Olching.

Seit 2023 findet die Tagung wieder vor Ort statt, am 19.04.2023 in Olching/Oberbayern.

Durchschnittliche Teilnehmerzahlen: ca. 80-100 (vor Ort) bis 200 (online) pro Tagung.
Die 29. Tagung (24.04.2024) fand in Feuchtwangen statt.

Wer die Einladung zu den Tagungen in der Vergangenheit nicht erhalten hat, möchte sich bitte beim Vertreter seines Bezirkes melden.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit in den Versicherungsämtern und Gemeinden sind:

  • § 93 Abs. 1 SBG IV statuiert die Pflicht der Versicherungsämter in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung Auskunft zu erteilen.
  • § 93 Abs. 2 SGB IV begründet die Pflicht der Ämter Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegenzunehmen.
  • Parallel dazu begründet § 15 Abs. 1 SGB I eine Auskunftspflicht in allen sozialen Angelegenheiten für die nach Landesrecht zuständigen Stellen. Dies sind nach Zuständigkeitsverordnungen der Länder die kommunalen Versicherungsämter.
  • § 16 Abs. 1 SGB I verpflichtet die Gemeinden zur Entgegennahme von Anträgen auf Sozialleistungen.


Mit freundlichen Grüßen

Michael Rupprecht