Versicherungsämter sind kein Randthema der Rentenpolitik
BAVers stellt gesetzliche und praktische Bedeutung der Versicherungsämter klar - jährlich mehrere hunderttausend Rentenanträge und eine siebenstellige Zahl rentenbezogener Auskünfte, Anträge und Kontenklärungen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter (BAVers) e.V. nimmt ein
aktuelles Antwortschreiben vom 17.06.2026 aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Anlass, die gesetzliche und praktische Bedeutung der Versicherungsämter klarzustellen.
Hintergrund ist eine Anfrage der BAVers an Frau Bundesministerin Bärbel Bas um ein schriftliches Grußwort zur 33. Jahrestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter vom 21. bis 23. September 2026 in Rosenheim. Das Ministerbüro teilte mit, dass ein schriftliches Grußwort nicht übernommen werde. Zur Begründung wurde auf die „aktuell eher geringen Bezugspunkte“ der Vorhaben des BMAS zu den Aufgaben der kommunalen Versicherungsämter verwiesen.
„Diese Begründung können wir fachlich nicht nachvollziehen. Wenn bei den Aufgaben der Versicherungsämter nur geringe Bezugspunkte zu den Vorhaben des BMAS gesehen werden, drängt sich der Eindruck auf, dass die gesetzliche und praktische Rolle der Versicherungsämter im Ministerium nicht hinreichend präsent ist.“ erklärt Christian Ganster, 1. Vorsitzender der BAVers e.V.
Versicherungsämter sind im Sozialgesetzbuch ausdrücklich vorgesehen.
Nach §§ 92 und 93 SGB IV haben sie in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung Auskunft zu erteilen, Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegenzunehmen, Unterlagen weiterzuleiten und - soweit dies verlangt wird -
Sachverhalte aufzuklären. In der täglichen Praxis betrifft dies in erheblichem Umfang die gesetzliche Rentenversicherung.
Die Größenordnung ist erheblich:
Der Bundesrechnungshof stellte bereits fest, dass Gemeinden und Versicherungsämter wichtige ortsnahe Anlaufstellen sind und in den Jahren 2013 bis 2019 bundesweit
durchschnittlich rund 26 Prozent der Rentenanträge entgegengenommen haben. Bezogen auf die aktuellen Rentenneuanträge der Deutschen Rentenversicherung in Höhe von rund 1,848 Millionen im Jahr 2025 entspricht diese Größenordnung rechnerisch fast 480.000 Rentenneuanträgen jährlich, die über Gemeinden und Versicherungsämter laufen können.
Hinzu kommt ein Vielfaches an rentenbezogenen Auskünften.
Eine bundesweit einheitliche öffentliche Statistik über alle rentenbezogenen Auskünfte der Versicherungsämter liegt nicht vor. Die vorhandenen Untersuchungen und Erfahrungswerte zeigen jedoch, dass auf eine Antragsaufnahme regelmäßig mehrere
Auskunfts-, Beratungs- und Kontenklärungskontakte entfallen. Vorsichtig hochgerechnet geht es damit bundesweit um eine siebenstellige Zahl rentenbezogener Auskünfte, Beratungen und Kontenklärungen pro Jahr. Genau diese fehlende Sichtbarkeit der tatsächlichen Leistung ist Teil des Problems.
„Wer die Versicherungsämter nur als Randthema betrachtet, unterschätzt eine zentrale bürgernahe Schnittstelle der Sozialversicherung. Hier geht es nicht um Symbolik, sondern um konkrete Hilfe für Menschen, die Rentenrecht verstehen, Anträge stellen und soziale Rechte verwirklichen wollen.“ so Ganster.
Besonders unverständlich ist die Einordnung vor dem Hintergrund der aktuellen Reformdebatte.
Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Alterssicherung vorgelegt. Das BMAS selbst stellt diese Empfehlungen als wichtigen Reformschritt dar. Vorschläge zu Altersgrenzen, Versichertenkreis, Übergangsrecht, ergänzender Vorsorge, digitaler Rentenübersicht und künftiger Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung werden - soweit sie
umgesetzt werden - unmittelbar in der Auskunfts-, Antrags- und Beratungspraxis vor Ort ankommen.
Die BAVers betont, dass Versicherungsämter keine politische Nebenfrage sind.
Sie sind Teil der praktischen Umsetzung des Sozialgesetzbuches. Gerade wenn Rentenrecht komplexer wird, steigt der Bedarf an verständlicher, neutraler und niedrigschwelliger Unterstützung vor Ort. Über die angespannte Finanzlage vieler Kommunen gibt es keinen Zweifel. Bei Versicherungsämtern zu sparen, trifft jedoch nicht abstrakt Verwaltung, sondern vor allem ältere Menschen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Personen mit gebrochenen Erwerbsbiografien, Menschen mit Sprachbarrieren und Bürgerinnen und Bürger, die im digitalen Verfahren Unterstützung benötigen.
„Bürgernahe Sozialverwaltung darf nicht nur in Strategiepapieren vorkommen. Sie braucht konkrete Anlaufstellen vor Ort. Die Versicherungsämter leisten diese Arbeit seit Jahrzehnten - häufig leise, aber für die Betroffenen von erheblicher Bedeutung.“ erklärt Ganster.
Die BAVers fordert deshalb ein klares politisches Bekenntnis zur kommunalen Pflichtaufgabe der Versicherungsämter nach §§92 und 93 SGB IV.