Grundrente/Grundrentenzuschlag
Rechnerisch maximal möglicher Grundrentezuschlag (Stand 2. Hj. 2024): 480,57€
Voraussetzung:
mind. 420 Kalendermonate Grundrentenbewertungszeiten mit einem Durchschnitt von 0,4000 EP/Jahr
Die Grundrenten-Bewertungszeiten ergeben dann insgesamt 35 x 0,4000EP = 14,0000 Entgeltpunkte
Dies ergibt bei 420 Kalendermonaten einen Durchschnittswert von 0,0333 Entgeltpunkten/Monat
Dieser Wert wird verdoppelt und beträgt dann 0,0666 Entgeltpunkte/Monat
Höchstwert bei 420 Kalendermonaten mit Grundrentenzeiten beträgt 0,0667 Entgeltpunkte/Monat und wird nicht überschritten.
Der Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ergibt sich dann:
(0,0666 - 0,0333) x 0,875 = 0,0291 Entgeltpunkte
0,0291 EP x 420 = 12,2220 Entgeltpunkten
= 12,2220 EP x 39,32€ = 480,57 €
Weitere Rechenbeispiele, abhängig vom Durchschnitt der Grundrentenbewertungszeiten sowie der Anzahl der Monate mit Grundrentenbewertungszeiten können nachfolgender Tabelle entnommen werden: